Gruppenkrankenversicherung


Unternehmen mit mindestens 30 Angestellten können eine Gruppenkrankenversicherung abschließen. Diese bietet Ihren Mitarbeitern einen zusätzlichen Schutz, der auch besondere betriebliche Tätigkeiten abdeckt. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Geschäftsreisen eines Mitarbeiters ins Ausland.

Der Arbeitnehmer profitiert bei einer Gruppenkrankenversicherung von Leistungen, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen können. Zudem kann in den meisten Fällen auch die Familie des Arbeitnehmers zu günstigen Bedingungen mitversichert werden.

Der Arbeitgeber profitiert beim erweiterten Versicherungsschutz durch geringere Ausfallzeiten seiner Mitarbeiter bei Krankheit. Zudem sind die Beiträge, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter zahlt, steuerlich absetzbar.

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Uwe Schad

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